| Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt:
- Geltungsbereich
- Vertragsabschluss
- Patent- und Urheberrechte
- Lieferung und Lieferfristen
- Eigentumsvorbehalt
- Versand
- Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
- Rücktritt
- Nebenabreden und Teilwirksamkeit
- Wiederausfuhr von Produkten
- Datenschutz
- Gerichtsstand und Erfüllungsort
1) Geltungsbereich ‹‹‹
Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von "EDVCO Inhaber Michael Pemmer“ (im
folgenden EDVCO genannt) sind
ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend,
die entweder über die Geschäftsstelle angefordert oder über
unsere Website
http://www.edvco.at/agb.html jederzeit abrufbar sind. Anders lautende
Bedingungen des Auftraggebers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen,
sind für uns in jedem Falle unverbindlich, und zwar auch dann, wenn
wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen. Alle mündlichen, telegrafischen,
telefonischen oder
sonstigen elektronischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher
Bestätigung
wirksam. Sollten unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von
uns
geändert werden, wird dem Vertragspartner die geänderte Fassung übermittelt.
Die
Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab
Erhalt
widersprochen wird.
2) Vertragsabschluss ‹‹‹
Angebote von EDVCO sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
erst
mit der schriftlichen Bestätigung der uns erteilten Aufträge
zu Stande. Der Besteller
anerkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von EDVCO
durch seine
Bestellung, die Auftragserteilung und mit Annahme der Lieferung.
3) Patent- und Urheberrechte ‹‹‹
Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen,
Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor,
wie an der gesamten Software. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese
Produkte weder kopiert, noch sonst wie für Dritte zugänglich gemacht werden. Für
die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter
können wir nicht haftbar gemacht werden.
4) Lieferung und Lieferfristen ‹‹‹
Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt
gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, sie werden aber von uns nach bester
Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die
durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene
Zwischenfälle verursacht werden, leisten wir keinen Schadenersatz. Teillieferungen
mit gesonderter Verrechnung sind möglich. Bestellte Waren sind innerhalb von 14
Tagen ab Verständigung abzuholen oder zu übernehmen, anderenfalls sind die
Kosten des Verzuges vom Besteller zu tragen. Bei Unmöglichkeit der Anlieferung gilt
die Ware als übernommen, der Besteller hat die dadurch entstehenden Kosten zu
tragen.
5) Eigentumsvorbehalt ‹‹‹
Die von uns gelieferten Produkte bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser
Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren werden wir auch
Eigentümer der neuen Sachen. Der Besteller darf die gelieferten Waren oder die aus
deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte)
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der
Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden
Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Besteller schon jetzt zur Sicherheit
an uns ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als
er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsmäßig nachkommt. Etwaige Zugriffe
Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat uns
der Besteller sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Die
Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Besteller.
6) Versand ‹‹‹
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe
bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim
Verlassen des Werkes/Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über. Werden
Versand oder Übergabe, aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so
geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
7) Preise, Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen ‹‹‹
Alle Preise und Nebenkosten werden nach der zum Leistungszeitpunkt gültigen
Preisliste berechnet, Irrtümer, Änderungen und Druckfehler bleiben vorbehalten.
Die jeweils gültigen Preislisten liegen in unseren Geschäftsräumen auf, werden über
Anfrage versandt. Sobald eine neue Preisliste aufgelegt wird, wird die vorherige
ungültig. Sollten sich die Lohn- und Fertigungskosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche, aufgrund innerbetrieblicher Abschlüsse oder anderer, für
die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen
Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung
etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu
ermäßigen; gleiches gilt für herstellerseitige Abänderung der Herstellungskosten
sowie unserer Bezugskosten für die Ware. Wir sind berechtigt, die Preise und
Nebenkosten jederzeit abzuändern, wenn sich der Marktpreis der vertragsgegenständlichen
Ware verändert (erhöht), solange die Ware nicht ausgeliefert
wurde. Unsere Preise verstehen sich netto und exklusive der Versandkosten, ab dem
Sitz unserer Gesellschaft. Alle Versandkosten, besonders Verpackung, Transportkosten
und Transportversicherung, Umweltabgaben, sowie die gesetzliche
Mehrwertsteuer trägt der Auftraggeber. Zahlungen für Ersatzteile und Dienstleistungen
sind sofort nach Rechnungserhalt in bar und ohne Abzug fällig, sofern
keine anderen Konditionen vereinbart wurden. EDVCO behält sich vor, Kunden trotz
einer kontinuierlichen Geschäftsbeziehung nur gegen Barzahlung, Vorauskassa oder
per Nachnahme zu beliefern. Eine Belieferung auf Ziel ist von einer positiven
Kreditbeurteilung abhängig, welche von unserer Kreditabteilung (nach bestem
Wissen und Gewissen) durchgeführt wird. Wechsel und Schecks werden nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung angenommen. Bei Überschreiten der vereinbarten
Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 1,25% pro Monat.
Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder
behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde immer - nicht zulässig.
(Bei einem Verbrauchergeschäft bleiben die diesbezüglichen Regelungen des § 6 Abs.
1 KschG unberührt). Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die wir
nicht zu vertreten haben, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden
können, so muss dennoch Zahlung geleistet werden, so als ob die Lieferung,
Installation oder Inbetriebnahme zur vorgesehenen Zeit erfolgt wären. Der
Vertragspartner (Besteller) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges mit seinen
vertraglichen Verpflichtungen die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu
ersetzen, wobei sich der Besteller im Speziellen verpflichtet, maximal die
Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die
Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen – in der jeweils
gültigen Fassung-, BGBl 1986/141, ergeben. Sofern wir vorgeschaltet oder alleine ein
Mahnwesen betreiben, verpflichtet sich der Besteller pro erfolgter Mahnung einen
Beitrag von € 11,-- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 4,-- zu bezahlen.
8) Rücktritt ‹‹‹
Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von EDVCO abgeschlossenen
Vereinbarungen kommen bloß mit der aufschiebenden Bedingung zu Stande, dass
ihnen die Geschäftsführung zustimmt. Es steht der EDVCO frei, die von ihren
Vertretern/ Mitarbeitern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Ein
solcher Fall ist dem Kunden binnen 2 Wochen mitzuteilen; das mit ihm angebahnte
Rechtsgeschäft gilt sodann als von vornherein nicht zustandegekommen.
9) Nebenabreden und Teilwirksamkeit ‹‹‹
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf
Schriftform zu verzichten. Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise
unwirksam sein, so bleiben sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch
die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
10) Wiederausfuhr von Produkten ‹‹‹
Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische
Technologiewaren unterliegen (BGBl. 184/1984, 11/1985, AHG-Nov. 1988 BGBl. 377
- idgF), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte nur unter einer
rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr
solcher Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist nur mit
Zustimmung / Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche
Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu
überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere
Inlandsabnehmer. Der Besteller ist verpflichtet, selbst die Genehmigung beizubringen
und den für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.
11) Datenschutz ‹‹‹
Unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen speichern und verarbeiten wir
Personen- und firmenbezogene Daten mit Hilfe der EDV.
12) Gerichtsstand und Erfüllungsort ‹‹‹
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auf Grund der Geschäftsbeziehung, und
über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrags und Erfüllungsort für an uns zu
erbringende Leistungen ist Wien. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und den
Bestellern gilt österreichisches Recht.
Die Geschäftsleitung
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